Als Rechtsanwalt verstehe ich mich in erster Linie als moderner Dienstleister. Daher ist es
für mich selbstverständlich, dass über die Kosten meiner Tätigkeit vorab gesprochen wird.
Ich arbeite sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als auch auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen.
Sollten Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, beantrage ich für Sie gerne auch Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe. (Beachten Sie bitte, dass deren Bewilligung von gesetzlichen Voraussetzungen abhängig ist.)
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann mit Blick auf etwaige Kosten vorteilhaft sein. Insbesondere im Arbeitsrecht ist sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mandanten (Arbeitnehmern) eine Rechtsschutzversicherung dringend anzuraten. Denn im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht im Gegensatz zu den übrigen Rechtsgebieten
die Besonderheit, dass jede Partei ihre eigenen Auslagen (z.B. Anwaltskosten) selbst trägt, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.